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AGB / Das sollten Sie wissen

Wie beantrage ich eine Mutter / Vater & Kind-Kur?

Erforderlich ist zunächst eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurmaßnahme. Der Arzt empfiehlt je nach Dringlichkeit, Schwere und Indikation, ob eine sogenannte Vorsorge-Kur nach § 24 SGB V oder eine Reha-Kur nach § 41 SGB V für Sie persönlich in Frage kommt.

Das ärztliche Attest für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrem Arzt.

Sie reichen dann den „Kurvorschlag des Arztes“ (Verordnung) bei Ihrer Krankenkasse ein. Sofern die medizinischen Voraussetzungen – hierzu kann ggf. eine Begutachtung des Antrags durch den Medizinischen Dienst angezeigt sein – und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Kur bewilligt.

Um die weitere Bearbeitung der Kurmaßnahme, Klinikwahl, Terminierung und vor allem um die Betreuung vor, während und nach der Kur für Sie und Ihre Kinder zu erleichtern, wird unser Gesundheitsservice alles Weitere für Sie erledigen.

Die Wahl einer geeigneten Klinik

Wichtigstes Kriterium ist hierbei zunächst die von Ihrem Arzt festgelegte Indikation und gewünschte Therapie. Dieser Katalog mit den speziell nach Indikationen und Therapiekonzepten ausgewählten Kliniken soll eine wichtige Entscheidungshilfe für Ihren Arzt sein. Je genauer die Beschreibung der Erkrankung ist, umso gezielter können wir die Kliniken und die Therapiekonzepte auswählen und die Ärzte vor Ort vorbereiten. Der Arzt entscheidet auch, ob für Sie eine Vorsorge- oder eine Reha-Maßnahme geeignet ist.

Wichtig ist aber auch der Hinweis, dass Sie in Ihrem persönlichen Antrag nicht nur einen Wunsch bezüglich des Zeitpunktes sondern ebenfalls eine Klinik angeben dürfen. Weitere Informationen zu den Partnerkliniken finden Sie auf unseren Internetseiten unter: https://www.muvaki.info/

Was ist bei schulpflichtigen Kindern?

Mütter / Väter mit schulpflichtigen Kindern werden – soweit möglich – bevorzugt in den Schulferien aufgenommen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so wird in den wichtigsten Kernfächern ein sogenannter Stützunterricht angeboten, damit der Anschluss an die Schule nicht verpasst wird.

Kinderbetreuung

In vielen der von uns ausgewählten Kliniken können auch Kinder unter 3 Jahren mitgebracht werden. Dies ist besonders wichtig für Mütter/Väter mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende. Die Betreuung und die Betreuungszeiten für Kinder unter 3 Jahren richten sich maßgeblich nach dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes. Das Klinik-Team wird Ihnen in jeglicher Form Unterstützung bieten.

Schwerpunktkuren – Sondertermine zu speziellen Themen und Indikationen

Zu bestimmten Terminen bieten unsere Klinikpartner besondere Zusatzprogramme und Schwerpunktkuren zu verschiedenen Indikationen wie Adipositas oder ADS/ADHS an. Nach Rücksprache können auch Mütter/Väter als Partner mit aufgenommen werden, aber meist nur für die gesamte Dauer der Kur. Weitere Informationen erhalten Sie unter „Schwerpunktkuren“, im Print-Katalog ab Seite 56, oder Sie fragen einfach das Team unseres Gesundheitsservice.

Datenverarbeitung

Der Gesundheitsservice gewährleistet eine angemessene Sicherheit bei der Verarbeitung Ihrer Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf https://www.muvaki.info/.

Zweckbindung

Der Gesundheitsservice verpflichtet sich, Ihre Daten nur dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das für den Zweck der Datenverarbeitung notwendige Maß beschränkt zu verarbeiten.

Widerrufsrecht

Die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten – auch einzelner Daten – können Sie jederzeit widerrufen. Dazu genügt es, Ihren Widerruf an info@gsm-gesund.de zu senden.

Betroffenenrechte

Es ist für uns selbstverständlich, Ihre Rechte erkennbar zu wahren und sicherzustellen. Jede betroffene Person hat hinsichtlich ihrer Daten das Recht auf Auskunft einschl. Datenübertragung sowie Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Zudem können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen und der Verarbeitung widersprechen.

Bei Anregungen oder Kritik zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an uns: datenschutz@gsm-gesund.de | Tel.: 0214 35769-0 |Fax: 0214 35769-170. Beschwerden hinsichtlich des Datenschutzes können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten.

Was Sie bedenken sollten

Eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist kein Erholungsurlaub. Sie ist vielmehr eine Hilfe zur Selbsthilfe mit vielfältigen Therapieangeboten und erfordert Ihre Bereitschaft, die Kur aktiv mitzugestalten und mitzuhelfen, die Hygienestandards im Klinikalltag umzusetzen. Bitte reisen Sie nur an, wenn Sie sich körperlich gesund genug fühlen. Das gilt insbesondere für alle Erkrankungen, die durch ein Virus oder bakteriell begründet sind.

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