Aktivkuren in Europa

Gesetzliche Voraussetzungen

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das medizinische und therapeutische Programm – bis auf den gesetzlich geregelten Eigenanteil.

Zusätzlich gewähren die Krankenkassen zu den übrigen Leistungen (Ihr Eigenanteil für Unterkunft, Kurtaxe und Fahrtkosten) meist einen Zuschuss von 13,- € pro Tag, der bei den angegebenen Preisen bereits berücksichtigt ist. Je nach Satzungsregelung kann der Zuschuss Ihrer Krankenkasse nach oben oder unten abweichen. In diesem Falle muss der Differenzbetrag zum Katalogpreis hinzugerechnet bzw. kann er abgezogen werden. Fragen Sie dazu auf jeden Fall Ihre Krankenkasse.

Bei den im Katalog ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Ihren Eigenanteil für Unterkunft, die angegebene Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten etc..  Beide Zuschussbeträge der Krankenkasse werden nach der Maßnahme direkt zwischen dem Kurhotel und der Krankenkasse abgerechnet.

Werden Sie aktiv, und starten Sie mit uns in eine gesunde Zukunft.

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